Wirtschaft & Umwelt - Zeitschrift für Umweltpolitik und Nachhaltigkeit

Kontroverse: Wasserentnahmerecht für Bauern verlängern?

Pro:
Die Frist-Verlängerung schmälert keine Rechte – sie reduziert nur die Anzahl der Verfahren 

Die allgemeine Befristung für Wasserentnahmen beträgt 90 Jahre. Für Bewässerungszwecke gibt es eine besondere Frist von aktuell 12 und künftig 25 Jahren. Diese Fristen sind jeweils Maximalfristen, die von der Behörde im Bewilligungsverfahren in Abhängigkeit vom (Grund)Wasserdargebot ausgeschöpft werden oder eben nicht. Den bestehenden Zielkonflikt zwischen der wasserwirtschaftlichen Kriterien dienenden Befristung und der notwendigen Rechts- und Investitionssicherheit sollte nach der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers auch der im Wasserrechtsgesetz enthaltene Rechtsanspruch auf Wiederverleihung eines bestehenden Wasserbenutzungsrechtes entschärfen.  Die tatsächliche Verfahrensdauer von bis zu zwei Jahren zur Erneuerung bestehender  Bewilligungen im Wiederverleihungsverfahren überschreitet die vom Gesetzgeber angestrebten 6 Monate bei weitem. 

Die Landwirtschaft unternimmt derzeit große Anstrengungen, um bestehende Bewässerungen auf elektrischen Strom umzustellen. Diese aus klima- und wettbewerbspolitischer Sicht höchst wirksamen, aber aus betrieblicher Sicht nur schwer zu stemmenden Investitionen sollten nicht durch eine zu kurze Befristung des zugrundeliegenden Wasserrechtes zusätzlich behindert werden. Vor dem Hintergrund der Deregulierung und Einsparung von Verfahren ist die Erstreckung der besonderen Befristung von Wasserentnahmen für Bewässerungszwecke absolut sinnvoll. 

Sollte es im Laufe der Zeit zu klimawandelbedingten Veränderungen der Wasserversorgung kommen, hat die Behörde in jedem Fall die notwendigen Eingriffsmöglichkeiten. 

Con: Verlängerung der Wasserentnahmerechte geht auf Kosten der Trinkwassersicherheit 

Seit Jahren lobbyiert die Bauernvertretung für eine Erhöhung des Zeitraumes für Wasserentnahmerechte der Bäuerinnen und Bauern. Nun ist es ihnen gelungen, die Wasserentnahmerechte in der Landwirtschaft von derzeit 12 Jahren auf 25 Jahre zu erhöhen. Hatte sich die Bauernvertretung in den vergangenen Jahren noch mit einer Verlängerung von 12 auf 15 Jahren zufriedengegeben, muss es jetzt mehr als eine Verdoppelung sein! Ein Schelm wer Böses dabei denkt? Mitnichten! Denn der Sommer 2018 hat wieder gezeigt, dass die Hitzeperioden länger werden. Gleichzeitig regnet es im Winter speziell im Osten weniger als in den Jahren zuvor. 
Auch die Wasserversorger spüren das. Die Einflüsse von Klimaveränderungen bedeuten sowohl einen Anstieg beim Wasserverbrauch als auch bei der Anzahl und Höhe der Verbrauchsspitzen. Eine Studie des Nachhaltigkeitsministeriums zu Wasserverfügbarkeit und Klimawandel aus dem Jahr 2017 kommt zu dem Schluss: „Geht man davon aus, dass auch in Zukunft die Temperatur in gleicher Weise ansteigen wird, und nimmt man einen gleichbleibenden Niederschlag an, so ist damit zu rechnen, dass die Gebiete trockener werden. Dies könnte eine Verschärfung auch der Grundwasserneubildung im Osten zur Folge haben“. Davon betroffen sind vor allem Niederösterreich, das Burgenland und die Südsteiermark. 

Mit einer Verlängerung der Wasserentnahmerechte kann künftig weniger flexibel auf die Klimaentwicklung reagiert werden. Damit wird wohl mehr Wasser für die Landwirtschaft genutzt als in der Vergangenheit. Eine Konkurrenz zwischen Trinkwasserversorgung und Landwirtschaft und den daraus resultierenden Konflikten scheint vorprogrammiert.