Wandernde Tiere: Mehr Schutz in Sicht

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120 Mitgliedstaaten zählt die 1979 in Bonn unterzeichnete Konvention zur Erhaltung wandernder wildlebender Tierarten (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, CMS). 31 Arten sind in die Schutzlisten neu aufgenommen worden. Die 21 aufgelisteten Hai-, Rochen- und Sägefischarten sind die wichtigste Untergruppe. Für Mantas und Teufelsrochen gilt ein absolutes Fangverbot. Auch der Eisbär soll – nicht nur wie bisher von den Arktis-Anrainerstaaten – geschützt werden. Weitere Nutznießer der Konferenz waren der Schnabelwal, die Zugvögel und die zentralasiatischen Steppentiere. So beschloss die Konferenz, eine internationale Taskforce zur Bekämpfung der illegalen Zugvogelverfolgung einzusetzen, etwa im Mittelmeerraum. Mehr Geldmittel zur Umsetzung wird es aber nicht geben. Daran ist auch das Vorhaben gescheitert, Verfahren zur Ahndung der Nichteinhaltung der Schutzmaßnahmen auszuarbeiten.