EU-Gentechnik : Nationale Anbauverbote

Jedes EU-Mitgliedsland soll selbst über die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) entscheiden dürfen. Mit der Vorentscheidung des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments Anfang November wird diese Möglichkeit immer realistischer. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments verlangt in seiner Abstimmung wesentliche Nachbesserungen zum Ratskompromiss. Er fordert, dass GVO-Konzerne künftig eine weniger zentrale Rolle beim Zulassungsverfahren haben, verlangt eine Ausweitung der Gründe, den Anbau von GVOs zu verbieten, verpflichtende Koexistenzregelungen für alle Mitgliedstaaten, Verbesserungen bei der Risikoabschätzung sowie eine andere juristische Basis für das Selbstbestimmungsrecht. Das EU-Parlament soll spätestens im Jänner 2015 über einen ausverhandelten Kompromiss mit dem EU-Rat und der EU-Kommission abstimmen.