Interview: Das Recht auf „Wegefreiheit im Wald“: Freie Fahrt für Biker auf Forststraßen?

Wie sehen derzeit die Regelungen für das Radfahren im Wald in Österreich aus?

Schieder: Das österreichische Forstgesetz 1975 (§ 33) berechtigt alle, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten. Das Befahren mit dem Fahrrad, Reiten und Campieren sind ohne Zustimmung der GrundeigentümerInnen verboten. Forststraßen gehören rechtlich zum Wald, das heißt für das Befahren mit einem Rad braucht man die Erlaubnis der Grundeigentümerin bzw. des Grundeigentümers oder der ForststraßenhalterInnen. Radfahren im Wald ist dementsprechend nur auf sehr wenigen dafür genehmigten und gekennzeichneten Routen erlaubt.

Wie könnte sich diese Situation verbessern?

Schieder: Die Naturfreunde Österreich fordern eine generelle Freigabe von Forststraßen für RadfahrerInnen. Es würde damit ein flächendeckendes Radnetz entstehen. Umsetzungsvorschläge für eine angepasste Haftungsregelung für WaldeigentümerInnen bzw. ForststraßenhalterInnen und eine Vorrangregelung für WanderInnen wurden von Naturfreundejuristen ausgearbeitet und sollten gleichzeitig beschlossen werden. Die Naturfreunde Österreich freuen sich über jede Unterstützung der Onlinepetition www.naturfreunde.at/freie-fahrt. Jede Unterschrift zählt und verleiht der Forderung mehr Gewicht.

Die WaldeigentümerInnen sind gegen eine allgemeine Öffnung der Forststraßen für das Radfahren und Mountainbiken. Warum?

Schieder: Die WaldeigentümerInnen befürchten durch die Öffnung einen Eingriff in ihr Eigentum. Zusätzlich besteht große Unsicherheit hinsichtlich der Haftungsfrage. Auch das Argument „Forststraßen sind Arbeitsplatz“ hört man immer wieder. Ich bin aber davon überzeugt, dass mit klaren gesetzlichen Regelungen (Haftung nur bei Vorsatz und Vorrang für WanderInnen) und der Akzeptanz von unterschiedlichen Interessen, eine Lösung im Sinne eines sozialen Miteinanders möglich ist. Für die gewerbliche Nutzung von Wald und Forst und die Absicherung des dort beschäftigten Personals muss die Möglichkeit von zeitlichen und räumlichen Sperren bestehen.

Was sind ihre Erfahrungen beim Radfahren im Wald? Gibt es Konflikte, die auftreten?

Schieder: Durch die technische Entwicklung der Fahrräder bzw. Mountainbikes und dem allgemeinen Trend zu Gesundheit und Fitness sind zwangsläufig viele RadfahrerInnen sowie Wanderer und Wanderinnen auf Forststraßen unterwegs. Leider gibt es dabei immer wieder auf beiden Seiten Menschen mit eingeschränktem Verständnis für die andere Zielgruppe. Beispiele aus bikerfreundlichen Tourismusregionen zeigen jedoch, dass sich Bike- und WandertouristInnen nach „längerem“ Aufeinandertreffen bestens vertragen. Die RadsportlerInnen danken mit der Einhaltung von Fair-Play-Regeln und gewähren den Wandernden Vorrang – bergauf und bergab. Wandernde akzeptieren im Gegenzug den radelnden Mitmenschen! Schade wäre, wenn aufgrund einiger weniger schwarzer Schafe vielen einsichtigen und rücksichtsvollen BikerInnen ihr Drang zu Bewegung in der freien Natur und damit ein wesentlicher Beitrag zu ihrer Gesundheit verwehrt würde.