EuGH – Österreich : Altanlagen und UVP-Gesetz

Juliane Kokott, Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), hat diesem vorgeschlagen, die im österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) enthaltene Gesetzes-Fiktion, dass Altanlagen als genehmigt im Sinne des UVPG gelten, für unzulässig zu erklären. Das widerspreche der UVP-Richtlinie und dem Effektivitätsgrundsatz. 2009 sind ins UVPG zwei Bestimmungen eingefügt worden, die nun vom EuGH zu überprüfen sind. Ausgangsfall ist eine Abfallbehandlungsanlage in Wiener Neustadt, die über eine nicht nach dem UVPG ergangene Altgenehmigung aus 2002 verfügt und nun die dort genehmigte Kapazitätsausweitung realisieren will. 2014 hat die NÖ Landesregierung festgestellt, dass keine UVP mehr nötig sei. Das ist bekämpft worden. Folgt der EuGH der Generalanwältin, kann für vergleichbare Anlagen entsprechender Nachbesserungsbedarf entstehen.