Grundwasserschutz: Richtungsweisendes EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Anfang Oktober richtungsweisend zum Schutz Betroffener vor zu hohen Nitrateinträgen im Grundwasser entschieden. Menschen, die ihr Trinkwasser aus Hausbrunnen beziehen, öffentliche Wasserversorger und Gemeinden können künftig mehr Maßnahmen in der Landwirtschaft einfordern, wenn die Nitratwerte den gesetzlichen Grenzwert von 50 mg/l Nitrat übersteigen. Betroffene können vom zuständigen Bundesministerium verlangen, das bestehendes Aktionsprogramm Nitrat nachzubessern, solange der Nitratgehalt im Grundwasser 50 mg/l überschreitet oder zu überschreiten droht. Mit diesem Urteil stärkt der EuGH die Rechte aller, die mit zu hohen Nitratwerten zu kämpfen haben. Der Wirkstoff Nitrat ist unverzichtbar in der Landwirtschaft. Gleichzeitig bedeutet ein Zuviel davon, Risiken für die menschliche Gesundheit, vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern.