Nachhaltigkeit: NFI Richtlinie

Die Richtlinie 2014/34/EU verpflichtet große börsennotierte Unternehmen dazu, zu Umwelt-, Sozial- und ArbeitnehmerInnenbelangen regelmäßig zu berichten. Mittels einer Konsultation ermittelt das Justizministerium, wie dies in Österreich umgesetzt werden soll. Die AK spricht sich in ihrer Stellungnahme dafür aus, dass alle großen Unternehmen, auch die im öffentlichen Eigentum, davon erfasst sein sollen. Vorzugsweise sollen die Indikatorensets der Global Reporting Initiative (GRI) zur Anwendung kommen. Diese sollen aber um spezifische Indikatoren zu den Themen Gesundheit am Arbeitsplatz, Arbeitsverhältnis und Arbeitszeit ergänzt werden. Am besten ist es, wenn die Berichte dazu in die herkömmliche Finanzberichterstattung integriert werden. Jedenfalls sollten diese Berichte auch extern, und zwar durch Wirtschaftstreuhänder, überprüft werden.