Genetische Vielfalt: Keine Patente auf Saatgut

Eigentlich sind Patente auf Tiere und Pflanzen laut EU-Patentrecht verboten. Dennoch vergibt das Europäische Patentamt in München seit Jahren Patente auf z.B. Broccoli, Tomaten, Melonen oder Gerste. Nun könnten Patente auf Pflanzen und Tiere aus herkömmlicher Züchtung in Europa endlich vollständig verboten werden. Mitte Mai hat die große Beschwerdekammer der Europäischen Patentorganisation (EPO) entschieden: Pflanzen und Tiere aus im „Wesentlichen biologischen“ Züchtungsverfahren sind nicht patentierbar. Ausgenommen davon sind nur Anträge, die vor Juli 2017 eingereicht wurden. Seit mehr als zehn Jahren kämpft die Dachorganisation „Kein Patent auf Saatgut!“ gegen solche Patente, in Österreich allen voran die Arche Noah. Auch die AK hat sich immer gegen Patente auf Saatgut ausgesprochen. Trotz dieser Entscheidung, gibt es immer noch Schlupflöcher, wie etwa die Patentierung von Pflanzen mit Eigenschaften, die durch zufällige Änderungen im Erbgut entstanden sind, diese gilt es noch zu schließen.