Diesel-Pkw: EuGH-Generalanwältin spricht Klartext

Abschaltvorrichtungen von Diesel-Pkw sind weder am Prüfstand noch im gewöhnlichen Fahrbetrieb mit EU-Recht vereinbar. Das ist der Kern des Schlussantrags am EuGH, der am 30. April 2020 ergangen ist. Französische Konsumentenschützer hatten 2018 ein Verfahren gegen VW und andere Hersteller angestrengt. Die Generalanwältin merkt an, dass die geltenden Emissionsgrenzen während des gesamten normalen Betriebs einzuhalten sind. Es sei zwar möglich, dass dies die Lebensdauer oder die Zuverlässigkeit des Motors negativ beeinflusst. Aber das rechtfertige keineswegs, das Emissionskontrollsystem zu deaktivieren, nur um den Motor gegen Verschleiß oder Verschmutzung zu schützen. Der EuGH wird im Herbst 2020 ein endgültiges Urteil dazu fällen. Er folgt jedoch gewöhnlich dem Schlussantrag. In Österreich sind potentiell rund eine Million Pkw von diesen Abschaltvorrichtungen betroffen.