Vorbildlich: Schweiz reduziert Lebendtiertransporte

Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, die sogenannte Hof- und Weidetötung von Tieren am Aufzuchtort zu gestatten. In seiner Begründung verweist der Bundesrat auf die besonders tierschonende Schlachtung der Tiere, die bis jetzt nur im Rahmen von kantonalen Sondergenehmigungen möglich war. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse waren, dass der Verzicht von Lebendtiertransporten und das Vermeiden von Wartezeiten positive Auswirkungen auf das Stresslevel der Tiere hat. Die Eidgenössische Technische Hochschule in Zürich maß ein 6-fach höheres Level am Stresshormon Cortisol bei konventionell geschlachteten Tieren gegenüber jenen, die mit der nun erlaubten Methode geschlachtet wurden.