Direktvergabe von Bahnverkehren erhalten!: Personenverkehr

Die PSO-Verordnung 1370/2007 regelt, wie in der EU öffentlicher Verkehr durch Steuergelder mitfinanziert werden kann. Die Verordnung sieht bei Eisenbahnen die Wahlmöglichkeit zwischen Direktvergabe und wettbewerblicher Ausschreibung vor. So kann man Verkehrsdienste ausschreiben und danach an den Billigstbieter vergeben. In der Schweiz und Österreich wird hingegen an bewährte Unternehmen direkt vergeben. Dieses Modell ist sehr erfolgreich, aber der neoliberalen Europäischen Kommission ein Dorn im Auge. Bei der Novellierung der PSO-Verordnung wollte sie deshalb Ausschreibungen zur Regel machen. Dies wurde im anschließenden Gesetzwerdungsprozess abgeschwächt. Die Direktvergabe wurde zwar erschwert, ist aber immer noch möglich. Also versucht die Kommission, über den Umweg einer Leitlinie – sozusagen eine Gebrauchsanweisung, wie die Verordnung anzuwenden ist – ihre ursprünglichen Ideen umzusetzen. Einen Gesetzestext einfach „umzuinterpretieren“, ist ein starkes und antidemokratisches Stück! Die AK und die Verkehrsgewerkschaft vida leisten Widerstand und haben in Brüssel schon mit der Lobbyingarbeit begonnen. Dazu wurde auch ein vierseitiges Fact Sheet in englischer Sprache erstellt.