Interview: Nach der Flut ist vor der Flut

Hochwasserschutz 2013 im Vergleich zu 2002: Gibt es Verbesserungen?

Habersack: Ja, deutliche. 2007 wurde die EU-Hochwasserrichtlinie verabschiedet und 2011 ins österreichische Wasserrecht übernommen. Dort sind u.a. nun auch seltene dreihundertjährliche Ereignisse verankert. Das bedeutet: Dämme müssen auch für den Überlastfall geplant und damit Überströmstrecken vorgesehen werden, um unkontrollierte Überströmungen der Erddämme hintanzuhalten.

Wieso wird noch immer in Gefahrenzonen gebaut? 

Habersack: Die Festlegung von Gefahrenzonen ist leider nicht rechtsverbindlich und stellt „lediglich“ ein Gutachten dar. Wenn klare Regelungen im Raumordnungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes fehlen, kann es daher vorkommen, dass dort noch immer gebaut wird.

Wie kann hier der Gesetzgeber tätig werden? 

Habersack: Im Wasserrechtsgesetz sollte ein Bauverbot im hundertjährlichen Abflussgebiet verankert werden, wie dies schon in Deutschland gehandhabt wird. Natürlich mit entsprechenden Ausnahmen.

Sind Extremhochwässer ein natürliches Phänomen oder Folgen des Klimawandels? 

Habersack: Grundsätzlich sind sie ein natürliches Phänomen, die Folgen des Klimawandels lassen sich statistisch gesehen in Häufungen oder Erhöhungen der Intensitäten (noch) nicht nachweisen. Andererseits kann eine wärmere Atmosphäre mehr Wasser aufnehmen, womit eine Änderung des Niederschlags einhergehen kann. Oder auch, dass Regen statt Schnee in bestimmten Höhen fällt und sich der Prozess damit ändert. Der Klimawandel ist aus meiner Sicht eine langfristige Entwicklung.