Fracking in Deutschland: Kompromisslösung?

Bei der umstrittenen Technologie der Erdgasförderung durch hydraulisches Aufbrechen – gemeinhin als „Fracking“ bezeichnet – ist Deutschland nun dabei, eine gesetzliche Kompromisslösung zu verabschieden. Der Entwurf des Gesetzespaketes umfasst wasser- und naturschutzrechtliche Vorschriften, Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung, bergbauliche Anforderungen sowie eine Normierung einer Beweislastumkehr bei vermuteten Schäden durch Öl- und Gasbohrungen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Fracking in Tiefen von weniger als 3.000 Meter verboten ist, außer wenn eine unabhängige Expertenkommission und die zuständigen Berg- und Wasserbehörden der Länder das Projekt genehmigen. Das deutsche Umweltministerium hat eine ausführliche Liste von Fragen und Antworten zu dem Entwurf veröffentlicht, mit dem die geplanten Regelungen nachvollziehbar gemacht werden sollen. www.bmub.bund.de/service/buergerforum/haeufige-fragen-faq/faq-fracking