Neues Gesetz: Verbands- verantwortlichkeitsgesetz bestätigt

Anwälte erwarten nun, dass die „Schonzeit für Unternehmen“ vorbei ist, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zwei Klagen gegen das Gesetz abgewiesen hat. Das sogenannte Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) ist seit 1. 1. 2006 in 
Kraft und ermöglicht, dass auch Unternehmen von Strafgerichten verurteilt werden können. Im Dezember 2016 hat der VfGH die Verfassungsmäßigkeit des VbVG und damit auch die Verurteilung von Unternehmen für Straftaten ihrer Entscheidungsträger und Mitarbeiter bestätigt (G 497/2015, G 679/2015). Die Kritik am VbVG, dass es gegen den Schuldgrundsatz verstoße, ließ der VfGH nicht gelten. Ausdrücklich billigte er die Zurechnungskriterien des VbVG, die entweder eine Tatbegehung zugunsten des Unternehmens oder eine Verletzung von Pflichten des Unternehmens fordern. Mehr als die Höchststrafe von 1,8 Mio. EUR fürchten Unternehmen den Reputationsverlust, wenn Ermittlungen bekannt werden.