Interview: Umweltanwaltschaften

Wie kam es zu und wie arbeiten Umweltanwaltschaften?

Pöllinger: Als in den 70er und 80er Jahren des 20. Jahrhunderts die negativen Folgen des Wirtschaftswachstums durch Naturzerstörung und Umweltbelastungen immer deutlicher wurden und immer mehr BürgerInnen dagegen protestierten, begann die Einrichtung der Umweltanwaltschaften auf Landesebene. Wir ergreifen in Verwaltungsverfahren Partei für Natur und Umwelt und beraten und unterstützen die Bevölkerung in allen naturschutz- und umweltrelevanten Fragen.

Was konnte bewirkt werden?

Pöllinger: Das wichtigste Ergebnis ist die Tatsache, dass die Umweltanwaltschaften in Umweltverfahren als Partei akzeptiert sind und in der Bevölkerung als unabhängige Informationseinrichtungen geschätzt werden. Durch unsere Parteistellung gelingt es, Projekte im Sinne des Natur- und Umweltschutzes zu verbessern, weil durch die Teilnahme der Umweltanwaltschaften als Interessensvertreter von Natur und Umwelt der Entscheidungshorizont der Behörde erweitert wird.

Welche Grenzen gibt es und wer setzt sie?

Pöllinger: Grenzen werden durch die Macht des Faktischen gesetzt – die finanzielle und personelle Ausstattung diktiert, wie intensiv unsere Teilnahme an den Verfahren ist. Auf dieser Basis ist es leider auch erforderlich, Schwerpunkte zu setzen.

Was wäre dringend notwendig bzw. wünschenswert?

Pöllinger: Aus meiner Sicht am dringendsten ist es, allen Umweltanwaltschaften dieselbe Ausstattung mit Rechten zu gewähren und insbesondere überall die Weisungsfreiheit zu etablieren. Wünschenswert ist selbstverständlich auch eine adäquate personelle und finanzielle Ausstattung.