Umweltinformation – UIG : Nicht Aarhus-konform

Diese gingen weder mit der Aarhus-Konvention noch mit den EU-Richtlinien konform, so das von der AK vorgelegte Gutachten von Univ. Prof. Dr. Verena Madner. Der Entwurf sollte klarstellen, dass eine teilweise oder vollständige Verweigerung des Zugangs zu Umwelt-informationen nicht als bloße „Mitteilung“, sondern sogleich in Bescheidform ergeht, ohne dass es dazu eines gesonderten Parteienantrags bedarf. Hintergrund des Entwurfes: Österreich wurde schon mehrfach wegen mangelhafter Umsetzung der Aarhus-Konvention über den freien Zugang zu Umweltinformationen abgemahnt. Der Aarhus-Einhaltungsausschuss stößt sich nicht nur an der langen Dauer von Verfahren, wenn eine Behörde den Zugang verweigert. Es wird auch das zweistufige Verfahren kritisiert, wodurch die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung unnötig hinausgezögert wird.