Luftverschmutzung: Strengere Vorgaben

Der zuständige Umweltausschuss hat hierzu den Vorschlag der EU-Kommission („NEC-RL“) bei Höchstquoten für Feinstaub (PM2,5), Stickoxide (NOx), Ammoniak (NH3), Schwefeloxid (SO2), Flüchtige Organische Verbindungen (NMVOC) und Methan (CH4) bestätigt. Diese werden von den Mitgliedstaaten bis 2030 erfüllt werden müssen. Darüber hinaus hat der Ausschuss des EU-Parlaments ein verbindliches Zwischenziel im Jahr 2025 sowie eine Obergrenze bei Emissionen von Blei eingezogen. Möglichen Flexibilitätsregelungen der Mitgliedstaaten bei Emissionen in der maritimen Schifffahrt im küstennahen Bereich erteilte der Ausschuss eine Absage.