Leben

Ein Jahr Einwegpfand: Erste Ziele sind erreicht

Mit Beginn des Jahres 2026 jährt sich die Einführung des Einwegpfandes auf Kunststoff­flaschen und Metalldosen und damit eine der tiefgreifendsten Änderungen in der österreichischen Abfallsammlung der letzten Jahre. Ein guter Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen. Denn die Einführung des Einwegpfands in Österreich war zunächst ein kontroverses Unterfangen. Zahlreiche Befürchtungen und teilweise fadenscheinige Argumente der Wirtschaft verzögerten ein aus ökologischer Sicht längst überfälliges System. 

Die AK hat sich von Anfang an für die Einführung eines Einwegpfandes eingesetzt. Letztlich war dieser Schritt insbesondere aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben unumgänglich. So mussten bis 2025 77 Prozent der Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff getrennt gesammelt werden, bis 2029 sind es sogar 90 Prozent. Solch hohe Quoten sind nur mit einem Pfandsystem zu erreichen. Somit gilt seit dem 1. Jänner 2025: Beim Kauf von Getränken in Kunststoffflaschen oder Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Litern ist (abgesehen von einigen Ausnahmen) ein Pfand in Höhe von 0,25 Euro pro Stück zu bezahlen. 

Das Einwegpfand funktioniert

Chaos und Verwirrung in den Supermärkten sowie mangelnde Effizienz im Hinblick auf die Sammelziele wurden im Vorfeld prognostiziert. Entgegen all diesen Befürchtungen kann nach einem Jahr gesagt werden: Das Einwegpfandsystem für Kunststoffflaschen und Metalldosen funktioniert. 81,5 Prozent der 2025 in Österreich in Umlauf gebrachten Einwegpfandgebinde wurden von den Konsument:innen zurückgebracht und konnten getrennt gesammelt werden. Das erste Ziel – eine Sammelquote von 80 Prozent – wurde somit erreicht. Auch die Konsument:innen und Arbeitnehmer:innen in den Rückgabestellen zeigen sich im Großen und Ganzen zufrieden. 

Die meisten haben sich an das System gewöhnt, obwohl es im Alltag durchaus mit Unannehmlichkeiten verbunden sein kann, wenn man etwa am Pfandautomaten warten muss oder zuhause Platz schaffen muss, um die Pfandgebinde aufzubewahren. Laut einer aktuellen Umfrage im Auftrag von Recycling Pfand Österreich befürworten drei Viertel der befragten Konsument:innen das System. 85 Prozent fühlen sich außerdem gut informiert. Auch das Littering, also das Wegschmeißen von Abfällen in die Natur oder den öffentlichen Raum, ist laut Angaben des zuständigen Bundesministeriums (BMLUK) zurückgegangen. Ist damit also alles gut und es gibt keinen Bedarf für Anpassungen? – Nein!

Kleinere und größere Startschwierigkeiten 

Zu Jahresbeginn 2025 berichteten zahlreiche Konsument:innen, dass ihnen die Auszahlung von Bargeld verweigert wurde und sie stattdessen nur eine Gutschrift erhielten. Diese Vorgehensweise stellt einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Grundlagen dar. Denn laut Pfandverordnung ist der Pfandbetrag in Höhe von 0,25 Euro je Verpackung auszuzahlen. Um diesen Missstand zu beseitigen, hat sich die AK an die betroffenen Unternehmen gewandt und die sofortige Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gefordert. Erfreulicherweise konnte diese gesetzeswidrige Praxis durch das Einschreiten der AK schnell beendet werden. 

Ein weiteres Problem, das von Konsument:innen besonders in den Monaten nach der Einführung geschildert wurde, war die Weigerung von Rückgabestellen, leere Gebinde händisch zurückzunehmen, wenn der Pfandautomat defekt war. Auch dieses Vorgehen ist nicht von der Pfandverordnung gedeckt. Wenn ein Automat nicht funktioniert, müssen Gebinde manuell zurückgegeben werden können. Auch hier pocht die AK auf die Einhaltung der Vorschriften und setzt sich laufend dafür ein. Gleiches gilt, wenn sich (kleinere) Verkaufsstellen grundsätzlich weigern, leere Gebinde zurückzunehmen, oder wenn sie beschädigte bzw. zerdrückte Gebinde nicht annehmen, obwohl der Barcode und das Pfandlogo erkennbar sind. 

Notwendige Verbesserungen für Konsument:innen

Neben der Einhaltung bestehender Vorschriften ist es aus Sicht der AK jedenfalls notwendig, weiter an Verbesserungen des Systems zu arbeiten. Es sollte einfacher und unkomplizierter werden, leere Gebinde zurückzugeben und Pfandbons einzulösen. Eine große Erleichterung für Konsument:innen wäre es, wenn große Rücknehmer – insbesondere die Supermarktketten – dazu verpflichtet würden, die Auszahlung von Pfandbons in all ihren Filialen zu ermöglichen, unabhängig davon, in welcher Filiale ein Bon ausgestellt wurde. 

Um den Umgang mit Pfandautomaten für Konsument:innen und Beschäftigte zu erleichtern, sollten die Unternehmen ausreichend Personal dafür zur Verfügung stellen. Der Handel sollte daher laufend evaluieren, ob genügend personelle Kapazitäten für die Pfandrücknahme vorgesehen sind. Durch die sogenannte Handling Fee werden die Händler schließlich auch für ihren Aufwand entschädigt. Anzudenken wäre außerdem, auch im öffentlichen Raum Rücknahmeautomaten aufzustellen. Viele Konsument:innen wünschen sich, Pfandgebinde auch unabhängig vom Besuch in einer Verkaufsstelle zurückgeben zu können. 

Obwohl das Pfandsystem nach einem Jahr also grundsätzlich gut funktioniert, sind weitere Schritte erforderlich, um die Akzeptanz und Effizienz zu verbessern. Die AK wird sich auch künftig für konsument:innenfreundliche Lösungen einsetzen.