Recht auf Weiterbildung für Klimajobs: Arbeit
Um die Klimakrise bewältigen zu können, benötigen Arbeitnehmer:innen und Wirtschaft einen sozialen und ökologisch gerechten Umbau, der niemanden zurücklässt. Deshalb fordert die AK ein Recht auf Weiterbildung während der Arbeitszeit, um die in Zukunft erforderlichen Kompetenzen zu erwerben. Das EU-Parlament unterstützt jetzt diese AK-Forderung. In seiner Entschließung vom 26. Jänner 2026 wird die EU-Kommission aufgefordert, einen entsprechenden Rechtsakt, die Just-Transition-Richtlinie, vorzulegen, in der auch das Recht auf Weiterbildung verankert ist. Die Richtlinie zielt darauf ab, die ökologischen und sozialen Herausforderungen beim Umbau zu bewältigen. Sie ist ein erster Schritt, um den gerechten Wandel durch konkrete Maßnahmen zu fördern. Die sozialen und beschäftigungspolitischen Maßnahmen sollen durch die Einbindung von Zivilgesellschaft, Sozialpartner:innen und Behörden gelingen, damit Gewinne gerecht verteilt und Konflikte gelöst werden können. Der Europäische Gewerkschaftsbund fordert ebenfalls ein ganzheitliches Konzept für einen gerechten Wandel, der eine europäische Arbeitsplatzgarantie und Job-to-Job-Transition umfasst. Die EU-Kommission hat nun drei Monate Zeit, um auf die Entschließung zu antworten.
