Gentechnikfreiheit für Österreich retten!: Europaparlament
Im Dezember 2025 einigten sich die EU-Politiker:innen auf einen Kompromiss zur Regulierung neuer Gentechnikpflanzen (NGT). Demnach sollen fast alle NGT-Pflanzen von den bisherigen Vorschriften zur Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Sicherheitschecks ausgenommen werden. Maßnahmen zum Stopp von Saatgutpatenten sind nicht vorgesehen. Aus Konsumentensicht ist das Ergebnis inakzeptabel, da wichtige Schutzbestimmungen fehlen. Die AK fordert die österreichischen EU-Parlamentarier:innen deshalb auf, den Vorschlag nicht zu akzeptieren und auf Anpassung zu drängen, damit Konsument:innen weiterhin die Wahl haben, gentechnikfrei zu konsumieren. Es reicht nicht aus, wie derzeit vorgesehen, NGT-Saatgut nur zu kennzeichnen. Die Sicherstellung der Wahlfreiheit beeinflusst nicht die Forschung zu neuen Genomtechniken, mit denen Pflanzen entwickelt werden, die besser an Umweltstress und Schädlinge angepasst sind. Zudem braucht es klare Vorgaben, um zu verhindern, dass Saatgutkonzerne den Zugang zu genetischem Material für Züchter:innen erschweren und die Vielfalt des Saatguts und der Lebensmittel verteuern. Die Abstimmung im Europäischen Parlament findet frühestens Ende April 2026 statt.
