Leistbares Trinkwasser: EU-Trinkwasserrichtlinie neu

Die Europäische Kommission legte am 1. 2. 2018 ihren Legislativvorschlag für eine Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie (98/83/EG) vor. Damit wird erstmalig auf die Forderungen der erfolgreichen Europäischen BürgerInneninitiative „Right2Water“ (EBI), die EU-weit von 1,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet wurde, eingegangen. Die Arbeiterkammer unterstützte diese Initiative und begrüßt ausdrücklich das Vorhaben, die Zugänglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Allerdings sollte das Recht auf sauberes und leistbares Trinkwasser als Recht für alle EU-BürgerInnen zukünftig auch wirklich abgesichert werden, hier ist der Richtlinienvorschlag zu kurz gegriffen und weitere Anpassungen sind erforderlich. Künftig ist ein verpflichtender risikobasierter Ansatz mit Gefahrenbewertung der Wasserversorgung vorgesehen. Die AK sieht das kritisch, da dies einen erheblichen Mehraufwand und Kosten bedeutet, dem kein entsprechender Mehrwert gegenübersteht. Auch in einigen anderen Punkten ist der Vorschlag überschießend, weshalb die AK insgesamt eine Überarbeitung einfordert.