Europäische Union: Luftverschmutzung

Die Revision der „NEC-Richtlinie“ über die Festlegung von Minderungszielen für fünf Schadstoffe (SO2, NOx, NH4, NMVOC, PM2,5) für die Jahre 2020 und 2030 steht vor dem Abschluss. Im Juni 2016 ist ein Kompromisstext von Mitgliedstaaten und dem Umweltausschuss des EU-Parlaments (EP) unterstützt worden, der im November 2016 im Plenum von EP-Abgeordneten beschlossen werden wird. Die nationalen Emissionsgrenzwerte im Zeitraum 2020-2029 entsprechen den Grenzwerten, an die sich fast alle Mitgliedstaaten bereits aufgrund des geänderten Göteborg-Protokolls von 2012 zu halten haben. Die nun erzielte Vereinbarung sieht neue und strengere Reduktionen ab 2030 vor. Schätzungen zufolge werden die neuen Verpflichtungen eine Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung im Jahr 2030 um ca. 50% im Vergleich zu 2005 bewirken. Österreich hat erneut gegen den Kompromiss gestimmt. Grund sind die Minderungsziele für NOx von 69% (Basisjahr 2005), die bis zum Jahr 2030 als unerreichbar angesehen werden.