Käuferschutz: Irreparabel – was tun?

Werden industriell erzeugte Produkte frühzeitig unbrauchbar, haben Käufer nur beschränkte Behelfe gegenüber den Händlern. Helmut Koziol, einer der führenden Zivilrechtsexperten Österreichs, hat die bestehenden Rechtsbehelfe gegen Obsoleszenzen untersucht und zeigt Ansatzpunkte auf, damit die Erwartung einer gewissen Produktlebensdauer geschützt wird. So soll die zweijährige Gewährleistungsfrist erst ab objektiver Erkennbarkeit des Mangels und nicht schon ab Übergabe der Ware zu laufen beginnen. Ob der Oberste Gerichtshof dem ohne Gesetzesänderungen zu folgen bereit ist, ist offen. Wichtig wären gesetzliche Mindestinformationspflichten der Hersteller zu Haltbarkeit und Reparaturfähigkeit.