Bundesstraßengesetz: Kritik an der Novelle

Bei neuen Straßen soll der Einbau von Lärmschutzfenstern fingiert werden, wenn die Gebäudeeigentümer den Einbau nicht wollen. Der Entwurf verliert das eigentliche Ziel aus den Augen, den Schutz der Gesundheit vor Verkehrslärm wirksam zu gewährleisten. Die nötigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz könnten mit einer Pflicht des Gebäudeeigentümers zum Einbau von Lärmschutzfenstern viel effektiver und effizienter umgesetzt werden. Die Novelle setzt den mit der Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung (BStLärmIV) beschrittenen Weg fort, generelle Regeln und Beurteilungsmaßstäbe für die Genehmigung von Autobahnen und Schnellstraßen zu schaffen. Die BAK unterstützt das auch, weist aber auch auf die geäußerten Bedenken hin. Kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht den Verfassungsgerichtshof wegen des Verdachts der Gesetzwidrigkeit der BStLärmIV angerufen. Damit setzt sich der Entwurf nicht auseinander.