Internationaler Gerichtshof stärkt Klimaschutz: Vereinte Nationen
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat sich erstmals zum Klimaschutz geäußert und diesen zu einer rechtlich verbindlichen Pflicht gemacht. Insbesondere große und historisch relevante Emittenten wie die USA oder die EU müssen ihre Klimapolitik streng und mit „höchstmöglicher Ambition“ an der 1,5-Grad-Grenze ausrichten. Zudem besteht eine Pflicht zur internationalen Zusammenarbeit im Interesse zukünftiger Generationen. Die Pflicht zum Klimaschutz leite sich unter anderem aus den Grund- und Menschenrechten ab und sie gilt auch für Staaten, die nicht Vertragspartei der UN-Klimaverträge sind. Denn die völkerrechtlichen Pflichten im Klimaschutz resultieren nicht nur aus den Klimaverträgen, sondern auch aus allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen. Auch der Ausstieg aus dem Pariser Klimaabkommen entbindet die USA somit nicht von ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen. Für künftige Klimaklagen ist besonders die Klarstellung relevant, dass Staaten konkrete Sorgfaltspflichten haben. Der Internationale Gerichtshof sendet eine klare Botschaft: Politischer Wille allein reicht nicht, um Völkerrecht einzuhalten.